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"Halde nicht nach Bergrecht genehmigen"
Quelle RP vom 15.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freund*innen des BUND
trotz des bevorstehenden "Harten Lockdowns" stehen die Dinge nicht still. Uns haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht und wir wissen, dass sich inzwischen ganze Nachbarschaften und Straßenzüge mit der Deponieplanung befassen. Es sind nicht nur Hunderte Unterstützerunterschriften gesammelt worden, sondern Dutzende individuelle Einwendungen in der Vorbereitung.
Das bekräftigt uns und all diejenigen, die sich derzeit unter Hochdruck mit der Verhinderung der Deponie befassen. Einen herzlichen Dank dafür an alle Bürgerinnen und Bürger aus Moers und Duisburg.
Über das Wochenende wurde eine weitere Mustereinwendung entwickelt, die die wesentlichen Kritikpunkte noch einmal in Kurzform zusammenfasst. Diese Mustereinwendung übersenden wir Ihnen im Anhang zu dieser Mail. Wir hoffen, dass damit auch noch mal für weitere Personenkreise eine Möglichkeit geschaffen wurde, sich gegen die geplante Deponie auszusprechen. Bitte nutzen Sie auch diese weitere Einwendungsmöglichkeit: Sprechen Sie (CORONAGERECHT !!!) mit Ihren Nachbar*innen, Bekannten und Verwandten. Auf dieser Mustereinwendung können ähnlich einer Unterschriftenliste mehrere Personen ihre Einwendung persönlich erheben.
Unterzeichnete Einwendungen - gültig auch wenn nur eine Person unterzeichnet - können entweder direkt an die Bezirksregierung Düsseldorf gesandt werden. Die Adresse und das Aktenzeichen sind im Adress- und Betrefffeld aufgeführt. Oder Sie können unterzeichnete Einwendungen bei der Familie Bosch abgeben. Deren Adresse findet sich ganz unten auf dem Dokument.
Dank sei an dieser Stelle Herrn Bosch, SPD-Duisburg ausgesprochen, der sich nicht nur am vergangenen Mittwoch die Online-Bürgerversammlung souverän moderiert hat, sondern auch für die rechtzeitige Übermittlung der bei ihm eingehenden Einwendungen Sorge tragen wird.
Im Übrigen sei auch darauf hingewiesen, dass alle bisher veröffentlichten Informationen des BUND auf den Internetseiten
www.bund-duisburg.de und www.bund-wesel.de eingestellt sind.
Bleiben Sie zuversichtlich - sowohl mit Blick auf die Pandemie als auch mit Blick auf die Verhinderung der Deponie!
Es grüßen
Kerstin Ciesla / Michael Zerkübel
BUND Duisburg / BUND Moers
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NEWSLETTER 12. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freund*innen des BUND,
In den letzten Tagen haben sich sehr viele Menschen zur Deponieplanung informiert. Einen besonderer Dank möchten wir vom BUND all denjenigen aussprechen, die sich erfolgreich darum bemüht haben, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen - sei es in Form einer Online-Bürgerversammlung, in Form vom Informationsständen oder in zahllosen Gesprächen mit interessierten Menschen. Auch all denjenigen, die uns dabei unterstützt haben, knapp 5.000 Informationsflyer an die Haushalte im Umfeld des Vorhabens zu verteilen, möchten wir herzlich danken.
Das Thema wurde inzwischen in den Medien breit aufgegriffen - u. a. in einem Beitrag der Lokalredaktion des WDR-Fernsehens "Aktuelle Stunde" vom Donnerstag, dem 10. Dezember. Dieser Beitrag ist noch 5 Tage in der Mediathek abrufbar.
Zum Aufrufen des Beitrags Kopieren Sie bitte den folgenden Link und setzen diesen in dem Browser:
Wählen Sie den Beitrag vom 10. Dezember ab 03:20 aus.
Wir finden es ermutigend, dass die Ablehung der geplanten Halde von vielen Vertreter*innen aus der Moerser und Duisburger Politik durch viel Engagement mit Leben gefüllt wird - über alle Parteigrenzen hinweg und im Schulterschluss mit Bürgerinitativen, Vereinen, Umweltverbänden und einzelnen, engagierten Bürger*innen aus Duisburg und Moers.
In besonderer Weise finden wir es ermutigend, dass inzwischen Hunderte Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift die Einwendungen gegen die Deponie unterstützen.
Mit unserem heutigen Newsletter wollen wir Ihnen weitere Möglichkeiten an die Hand geben, um sich an der Verhinderung der Deponie zu beteiligen.
Bitte schreiben Sie eine Einwendung an die Genehmigungsbehörde !
Wir übersenden Ihnen heute in den Anhängen zu dieser E-Mail
eine Mustereinwendung (Sie finden eine .doc-Datei, die Sie auch gerne in dieser Form ganz oder teilweise übernehmen können - bitte tragen Sie Ihre personenspezifischen Angaben an den entsprechenden Stellen ein.)
Hinweise zu formalen Aspekten für die Formulierung einer individuellen Einwendung sowie
vertiefende Informationen, die bei dieser Formulierung hilfreich sein mögen.
Bitte beachten Sie, dass die Postlaufzeiten vor dem Weihnachtsfest häufig mehr Zeit in Anspruch nehmen, als zu anderen Zeiten.
Darüber hinaus möchten wir darauf aufmerksam machen, dass unter www.bergehalde-lohmannsheide.de ebenfalls zahlreiche Informationen, Dokumente und Textbausteine zu Ihrer Information und als Anregung für eine individuelle Einwendung zur Verfügung gestellt wurden.
Bitte bleiben Sie mit uns am Ball. Leiten Sie diesen Newsletter und die Anhänge an Interessierte und Betroffene weiter. Erheben Sie Einwendungen vielleicht gemeinsam mit Ihren Nachbarn. Jede Unterstützung ist wichtig, denn es ist und bleibt kein einfaches Unterfangen, diese Deponie zu verhindern.
Es grüßen
Kerstin Ciesla / Michael Zerkübel
BUND Duisburg/BUND Moers
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www.bund-nrw.de/mitglied www.bund-nrw.de/spende
MUSTERSCHREIBEN:
Absender: Erika Musterfrau, Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 52
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Betreff: Einwendung Deponieplanung Lohmannsheide
AZ: 52.05-LOH-Z-158
Sehr geehrte Damen und Herren,
als betroffene/r Bürger/in erhebe ich gegen das oben bezeichnete Vorhaben eine Einwendung. Meine Betroffenheit resultiert daraus, dass ich als Anwohner/in an einer der Hauptzulieferstrecken lebe und von dem mit dem Vorhaben verbundenen Verkehrsaufkommen beeinträchtigt werde.
Über das Vorhaben habe ich mich im Rahmen von öffentlichen Informationsveranstaltungen, die u. a. von politischen Parteien und vom Umweltschutzverband BUND durchgeführt wurden, umfassend informiert. Eine persönliche Einsichtnahme der öffentlich ausgelegten Unterlagen war mir auf Grund der COVID-19-Pandemie nicht möglich.
Für meine Einwendung mache ich folgende Punkte geltend:
Verkehrsaufkommen: Ich weise darauf hin, dass die im Verkehrsgutachten dargestellte Verkehrssituation nicht der tatsächlich zu erwartenden Situation entspricht. Im Verkehrsgutachten werden Durchschnittswerte angegeben, die mögliche Spitzenbelastungen außer Acht lassen. Durch Konzentration in Spitzenzeiten wird sich die Belastung durch LKW-bedingte Emissionen (Lärm, Abgase, Erschütterungen) in einer Weise kulminieren, die meine Lebensqualität als Anwohner/in massiv beeinträchtigen wird. Zudem wird im Antrag unterstellt, dass eine Anlieferung mittels Fahrzeugen mit einer Ladekapazität von 25 Tonnen erfolgt. Dies entspricht nicht dem zu erwartenden Alltagsbetrieb. Vielmehr werden Anlieferungen beispielsweise mit Containerfahrzeugen erfolgen, die eine geringere Ladekapazität aufweisen und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen.
Wassergefährdung: Die Historie des Areals lässt erhebliche Altlasten vermuten. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass in den 1950er bis in die 1970er Jahre Stoffe eingebracht wurden, deren Herkunft, Art und Zusammensetzung nicht hinlänglich bekannt sind. Diese Altlasten wurden nie gegen das Grundwasser abgedichtet. In einer zweiten Phase (1984 – 1990) wurde die Bergehalde errichtet. Auch wenn hier bekannt ist, welche Stoffe eingebracht wurden, so ist dieser Bereich ebenfalls nicht abgedichtet. Diesen beiden Phasen der Nutzung des Areals haben zu einer Belastung des Grundwassers geführt (u.a. mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen, sowie Schwermetallen wie Blei, Zink, Cadmium, Kupfer).
Die nun geplante Aufschüttung mit 5,2 Mio. Tonnen DK1-Abfällen wird eine Auflast erzeugen, deren Folgen für das Grundwasser nicht abzuschätzen sind. Eine Gefährdung durch Auspressung der Schadstoffe in das Grundwasser kann somit nicht sicher ausgeschlossen werden.
Auch ist der Untergrund des geplanten Haldenkörpers „heterogen“, sodass eine hinlängliche Setzungsprognose nicht möglich ist. Setzungsprozesse, die durch die enorme Auflast in Gang gesetzt werden, können dazu führen, dass die Basisabdichtung Schaden nimmt und weitere Belastungen des Grundwassers durch aussickernde Schadstoffe aus der DK1-Deponie nicht sicher ausgeschlossen werden können.
Emissionen: Die Anlieferung und der Einbau des Deponiematerials wird zu Staubaufwirbelungen mit belasteten Stäuben führen. Die vom Vorhabenträger skizzierten Gegenmaßnahmen (Benetzung mit Wasser, Reifenwaschanlage, unverzügliche Abdichtung des aufgeschütteten Materials) sind unzulänglich und greifen nur temporär. Insbesondere bei ungünstigen Windverhältnissen wird sich der Staub, insbesondere Feinstaub, im Umfeld niederschlagen und zu einer Belastung der Anwohner führen.
Aufgrund dieser absehbaren negativen Auswirkungen halte ich die Durchführung des geplanten Vorhabens für unverantwortlich und bitte darum, dem Antrag der DAH1 nicht stattzugeben.
Ergänzende Hinweise:
Ich bin NICHT damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten an den Vorhabenträger, die Firma DAH1 GmbH, weitergeleitet werden. Ferner möchte ich für den Fall, dass ich zum Erörterungstermin verhindert bin, mein Rederecht an den BUND abtreten.
Mit freundlichen Grüßen
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Nein zur Sondermülldeponie in Baerl!
Quelle:
https://cdu-duisburg-baerl.de/sondermuelldeponie-baerl/
Nein zur Sondermülldeponie in Baerl!
Zum wiederholten Mal wird der Anlauf unternommen, auf der Stadtgrenze zwischen Baerl und Moers eine Sondermülldeponie der Gefahrstoffklasse DK1 auf dem Gelände der bereits existierenden Bergehalde Lohmanns Heide zu errichten. Zur Einordnung: Dies ist die Halde neben der Halde mit Geleucht (Halde Rheinpreussen).
Zugegeben ist die Gefahrstoffgruppe DK1 die niedrigste Kategorie, aber unsere Ablehnung betrifft vor allem den gefährlichen Untergrund unter der Halde, der unser Grundwasser bedroht. Zusätzlich drohen die vom Kampfmittelräumdienst vermuteten Blindgänger bei der zu erwartenden Auflast von 125 t / m2 die wichtige Basisabdichtung der bereits existierenden Bergehalde zu zerstören.
Der Haldenuntergrund besteht zu einem großen Teil aus einem verfüllten Kiesbaggersee, der von 1926 bis 1970 in Betrieb war. Schon seit 1941 wurde parallel zu Auskiesung rückverfüllt mit nicht unbedenklicher Hochofenschlacke, Schamottbruch, Schienenschotter und Waschbergen. Diese Verfüllungen waren jedoch genehmigt. Besonders gefährlich sind die nicht aktenkundigen Verfüllungen, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist. Im Jahr 1938 wurde zur Versorgung der Wehrmacht eine Kohleverflüssigungsanlage zur Benzinherstellung aus Kohle mit dem Fischer-Tropschverfahren in unmittelbarer Nachbarschaft des Baggersees eröffnet. Allein im Kriegsjahr 1941 wurden 100 Mio. Liter Kohlenwasserstoffe produziert. Dieses kriegsnotwendige Ziel wurde von den alliierten Bomberstaffeln massiv angegriffen. Allein am 8.11.1944 wurden von den britischen Lancaster-Bombern 732 Tonnen Sprengstoff über dem Gebiet abgeworfen. Nach uns vorliegenden Unterlagen der britischen Luftwaffe begannen die Bombardierungen bereits im Juli 1944. Der mehrmalige Wiederaufbau war natürlich mit der Beseitigung der benzolverseuchten Trümmer verbunden, die mit sehr, sehr großer Wahrscheinlichkeit über die angrenzende Römerstraße in die benachbarte Deponie erfolgte. Gleiches gilt für die Aufräumarbeiten in den Wirren der unmittelbaren Nachkriegsjahre. Hinzu kommen illegale Abladungen bis in die 1960er Jahre. Dieses hochgradig verseuchte Material liegt unter der Bergehalde und wird durch die – laut Antrag – geplante Auflast von 125 t / m2 tiefer in den Untergrund gedrückt. Die vom Kampfmittelräumdienst in Krefeld zahlreich vermuteten nicht entschärften Blindgänger können bei solcher Auflast weiteren Schaden anrichten, nicht zuletzt die vorgeschriebene Basisabdichtung der Bergehalde beschädigen. Vor wenigen Wochen wurde erst eine 10 Zentner Bombe an der Gutenbergstrasse entschärft. Von unserer Stadtverwaltung hört man nichts. Beim vorausgegangenen Scooping-Termin hatten die Duisburger nur ein bisschen am Verkehrsaufkommen zu mäkeln.
Wehren Sie sich!
Gehen Sie auf das Portal www.duisburg.de zum Amtsblatt Nr.43 2020, gut versteckt weit am Ende auf Seite 16. Dort können Sie Einblick nehmen in den 9 (neun) ELBA-Ordnern dicken Antrag unter: http://www.brd.nrw.de/Offenlagen/Lohmannsheide/index.html Hier finden Sie auch die Modalitäten des Widerspruchs.
Oder folgen Sie uns über diese Webseite oder unter Tel. 0157 3549 3864.
Die CDU unterstützt Sie!
Widerspruchsformalitäten zur Verhinderung der DK1 Deponie Lohmannsheide und eine Argumentationshilfe für Ihren Widerspruch finden Sie hier:
https://cdu-duisburg-baerl.de/unterstuetzung-zum-widerspruch/
https://cdu-duisburg-baerl.de/sondermuelldeponie-baerl/
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Möglichst viele Einwendungen einreichen
Quelle: RP 11.12.2020
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ZOOM-Konferenz zur Lohmannsheide
Den Zugang zu dieser Veranstaltung erhalten Sie über den folgenden
Link: https://us02web.zoom.us/j/83914293187?pwd=bEpoSC9HK2NHbkZUdndSdGtxRk5S
oder über https://zoom.us/join (Meeting-ID: 839 1429 3187 Kenncode: 723896)
Ebenso ist es möglich, sich per Telefon dazuzuschalten. Dazu stehen
die folgenden Einwahlmöglichkeiten zur Verfügung:
> 069 / 3807 9883
> 0695 / 050 2596
> 069 / 7104 9922
> 030 / 5679 5800
Nach dem Verbindungsaufbau folgen Sie bitte den Anleitungen. Sie
werden für die Schaltung in den virtuellen Konferenzraum die folgenden
Angaben benötigen:
MEETING-ID: 839 1429 3187 KENNCODE: 723896
(Es entstehen für Sie Kosten im Rahmen Ihres üblichen Telefontarifs)
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